Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hohnstock GmbH

1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil aller zwischen der Hohnstock GmbH (nachfolgend „Wir“) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert und nicht Vertragsbestandteil, sofern deren Geltung von uns nicht schriftlich zugestimmt worden ist. Wir erkennen entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltslos ausführen. Unsere AGB gelten, soweit es sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung maßgeblich. Für laufende Änderungen dieser AGB gilt § 13 (4).
(2) Schriftliche mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2 Angebote, Vertragsschluss und Beginn der Auftragsausführung 

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben oder ersichtlich (z.B. Unterzeichnung des Vertragsdokuments bereits durch uns), sind unsere Angebote stets freibleibend und unverbindlich, und zwar auch dann, wenn ihnen technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen beiliegen.
(2) Soweit nicht bereits unser Angebot verbindlich ist, gilt die Unterzeichnung und Rücksendung des Angebots durch den Auftraggeber bzw. anderweitige schriftliche Beauftragung als verbindliches Angebot an uns. Im Übrigen sind auch Aufträge, die uns der Auftraggeber schriftlich erteilt, für diesen bindend. Wir haben allerdings einen Anspruch darauf, dass uns der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich schriftlich bestätigt. Wir sind berechtigt, den Auftrag des Auftraggebers innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Gegenzeichnung und Rückleitung des Angebots an den Auftraggebern anzunehmen. In diesem Fall kommt der Vertragsschluss mit Unterzeichnung durch uns zustande.
(3) Ist unser Angebot bereits verbindlich, kann der Auftraggeber dieses binnen 4 Wochen nach Erhalt durch Gegenzeichnung und Rückleitung annehmen.
(4) Ein Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt schließlich auch dann zustande, wenn wir mit der Auftragsdurchführung auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers noch vor Einigung aller Punkte beginnen.

3 Leistungsumfang und zusätzliche Leistungen

(1) Wir erbringen Beratungs-, Prüfungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich Datenschutz und weiteren Bereichen (z.B. Informationstechnologien, Informationssicherheit), soweit dort datenschutz- relevante Themen bestehen. Insbesondere stellen wir Mitarbeiter als externe Datenschutzbeauftragte im Unternehmen des Auftraggebers zur Verfügung, wobei der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Person hat. Wir sind dementsprechend jederzeit berechtigt, den Mitarbeiter auf vorherige Benachrichtigung des Kunden auszutauschen. Die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter als externer Datenschutzbeauftragter wird jeweils von uns sichergestellt.
(2) Die von uns zu erbringenden Leistungen werden nach Art, Inhalt und Umfang durch den Vertrag mit dem Auftraggeber bestimmt.
(3) Bei unseren Leistungen handelt es sich, soweit mit dem Auftraggeber nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, um reine Dienstleistungen; die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs, auch wirtschaftlicher Art, wird von uns nicht geschuldet.
(5) Tätigkeiten über den Vertragsgegenstand hinaus, d.h. solche Leistungen, die im Vertrag nebst Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, müssen im Wege einer schriftlichen Auftragserweiterung vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen des externen Datenschutzbeauftragten, die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten und Aufgaben erforderlich sein sollten, aber nicht in dem vom Auftraggeber gebuchten Leistungsumfang enthalten sind.
(6) Bei Widersprüchen in Vertragsdokumenten gelten nacheinander:
– der Vertrag nebst Leistungsbeschreibung
– diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– das BGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
(7) Die Genehmigung des Auftraggebers vorausgesetzt, sind wir berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben, sofern dadurch schutzwürdige Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.

4 Preise, Vergütung, Reisekosten

(1) Unsere angegebenen Preise sind stets Nettopreise, eine ggf. anfallende Umsatzsteuer wird in der gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
(2) Unsere Leistungen sind entweder Pauschalpreise, Einmalgebühren oder zeitabhängige Entgelte. Die jeweilige Art und Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag.
(3) Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten, etc.) werden mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet, sofern dies nicht gesondert vertraglich vereinbart ist. Mietfahrzeuge werden zu marktüblichen Preisen angemietet. Fahrten mit einem firmeneigenen PKW werden mit 0,50 € pro Kilometer abgerechnet. Fahrtkosten gelten als Arbeitszeit. Soweit Flüge oder Hotelübernachtungen notwendig sein sollten, werden diese im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt. Dies gilt auch bei Reisekosten von mehr als 500 €. Flüge bis 4 Std. werden hierbei in der Economy Class gebucht, sonst Business Class; Bahnfahrten bis 5 Stunden werden in der 2. Klasse gebucht, darüber hinaus 1. Klasse.
(4) Wir sind zur monatlichen nachlaufenden Rechnungsstellung berechtigt. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei (2) Wochen schriftlich widerspricht.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen.

5 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Wir können im Rahmen des Vertragsverhältnisses Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers sowie zu personenbezogenen Daten über dessen Mitarbeiter, Kunden, Auftraggeber oder Geschäftspartner erhalten. Unbeschadet § 11 werden wir solche vertraulichen Informationen stets mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne unser Verschulden allgemein bekannt wird, wenn wir uns die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung von Informationen des Auftraggebers erarbeitet haben oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt.
(3) Der Umgang mit personenbezogenen Daten sowie deren Löschung mit Vertragsbeendigung erfolgt stets im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.

6 Pflichten des Auftraggebers 

(1) Das vom Auftraggeber zu zahlende Entgelt ergibt sich aus dem zwischen dem Auftraggeber und uns abgeschlossenen Vertrag nebst Leistungsbeschreibung.
(2) Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen zwingend auf die uneingeschränkte und rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere auf die Zurverfügungstellung notwendiger Informationen und Unterlagen, sowie die Umsetzung etwaiger erforderlicher Maßnahmen angewiesen sind. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, die zum Zwecke der Aufgabenerfüllung durch uns erforderlichen Informationen und Unterlagen adäquat, vollständig, inhaltlich richtig und rechtzeitig bereit zu stellen, Einsichtnahme- und Zutrittsmöglichkeiten für seine Räumlichkeiten, Einrichtungen und Anlagen, Geräte zu schaffen sowie geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen und einen geeigneten Ansprechpartner zu benennen.
(3) Ferner ist der Auftraggeber dazu verpflichtet uns datenschutzrelevante Vorfälle umgehend, sowie Planungen des Unternehmens (beispielsweise Anschaffung neuer Software) rechtzeitig im Vorfeld mitzuteilen.
(4) Soweit der Auftraggeber gegen seine Pflichten nach § 6 verstößt, ist unsere Haftung und die unserer Mitarbeiter (einschließlich des zu stellenden externen Datenschutzbeauftragten) und der in § 9 (3) genannten Personen für den konkreten Sachverhalt und alle seine Folgen ausgeschlossen. Verstöße sind im Übrigen vom Auftraggeber unverzüglich zu beheben.
Der Auftraggeber hat uns den aufgrund des Verstoßes entstandenen Schaden (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter freizustellen. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes gegen oder von uns geführten Rechtsstreits tritt der Auftraggeber auf Verlangen von uns dem Streit auf unserer Seite bei. Im Falle eines Verstoßes dürfen wir ferner die Ausführung der vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einstellen oder den Vertrag nach § 10 fristlos kündigen.

7 Gewährleistung

(1) Wir erbringen unsere vertraglichen Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt und Sachkunde.
Ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis werden nicht geschuldet. Etwaige Mängel der Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich mitzuteilen.
(2) Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt ausschließlich § 9.

8 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – für die Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Regelungen.
(2) Auf Schadens- und Aufwendungsersatz haften wir jedoch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes aufgrund Gesetzes (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur für
(a) die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und
(b) Schäden, die auf der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen, wobei in diesem Fall die Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

In jedem Fall ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit aber auf die von unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung gesetzten Schadensbeträge begrenzt.
Auf Aufforderung kann der Versicherungsschutz nachgewiesen werden.
Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach § 8 (2) gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter (einschließlich des zu stellenden externen Datenschutzbeauftragten), unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer sowie sonstiger Personen, für deren Pflichtverletzungen wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften haften müssten.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach § 8 (2) gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

9 Vertragsdauer und Kündigung 

(1) Die Laufzeit des Vertrages und der Beginn ergeben sich aus der zwischen dem Auftraggeber und uns getroffenen Vereinbarung.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist eine Kündigung erst zum Ende der im Vertrag vorgesehenen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten möglich; die Kündigung ist in diesem mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Vertragsende zu erklären. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate und kann dann ebenfalls mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt werden. Über die Wahrung der Frist entscheidet das Zugangsdatum der Kündigungserklärung.
(3) Zusätzlich behalten wir dem Auftraggeber und uns das Recht vor, das Vertragsverhältnis binnen einer Woche nach Durchführung des Datenschutzaudits zu beenden. Dies tritt mit Übersendung des Audit-Berichts ein. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers für bis dahin angefallene Leistungen (z.B. einmalige Auditkosten, laufende monatliche Gebühren) bleibt unberührt.
(4) Beide Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Soweit der Auftraggeber hierbei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Ein wichtiger Grund, der uns zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
– durch das Verhalten des Auftraggebers bestehende Vertragsbeziehungen zu anderen Vertragspartnern von uns gefährdet werden,
– der Auftraggeber in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung einer monatlich vereinbarten Vergütung in Verzug ist,
– der Auftraggeber insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Nichteröffnung mangels Masse und Insolvenzantragstellung, sofern dieser nicht binnen 3 Monate
zurückgenommen oder abgewiesen wird, wobei Zahlungseinstellung oder Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit – gleich aus welchen Grund – der Insolvenz gleich stehen oder
– der Auftraggeber gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
(5) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

10 Referenznennung und Werbung

Sofern die vorherige Genehmigung zur Referenz durch den Auftraggeber erteilt wurde, sind wir während der Laufzeit des Vertrages bis zu (2) Monate danach berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos als Referenz zu verwenden. Die Verwendung umfasst eine Nutzung der Referenz auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Social-Media-Kanälen, deren Inhalt wir beherrschen können, eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensbroschüren, zu Dekorationszwecken in den Firmenräumen und auf Fach-Konferenzen, Messen, sowie bei Ausschreibungen und Agentur-Präsentationen. Andere Nutzungen, wie z.B. der Einsatz eines Auftraggeber-Zitates oder die ausführliche Leistungsbeschreibung als sog. Customer-Success-Story, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und der vorherigen Freigabe durch den Auftraggeber.

11 Höhere Gewalt 

Ist uns eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Auftraggebern unverzüglich hierüber informiert haben. Dauert das Hindernis mehr als vier (4) Monate an, haben sowohl wir als auch der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn an der Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses kein Interesse mehr besteht und wir nicht das Leistungsrisiko übernommen haben. Auf Verlangen des Auftraggebers werden wir nach Ablauf der Frist erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist unsere Leistungspflichten erfüllen.

12 Schlussbestimmungen 

(1) Für den zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (sog. UN-Kaufrecht).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wolfsburg, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt und nicht das Gesetz zwingend einen anderweitigen ausschließlichen Gerichtstand bestimmt.
(3) Alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern und rechtserhebliche Erklärungen (z.B. Kündigung, Rücktritt, Aufrechnung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen, sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird die vorgesehene Änderung dem Auftraggeber in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei (2) Wochen in Textform Widerspruch erhebt.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss diejenige Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.