Externe
Datenschutzbeauftragte

Wir übernehmen den Datenschutz für Ihr Unternehmen

Wir stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Seite, um Ihr Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte gemäß der in Art. 39 DSGVO aufgeführten Aufgaben zu unterstützen und diese zu erfüllen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Geschäftsführerin Svenja Hohnstock, die Datenschutzbeauftragte DSB-TÜV zertifziert ist.

Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten
  • Zuweisung von Zuständigkeiten
  • Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfung
  • Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gem. Art. 35 DSGVO
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gem. Art. 36 DSGVO, und ggf. Beratung zu allen sonstigen Fragen.

Um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und unseren Kunden die Sicherheit zu gewährleisten, die dieses sensible Thema erfordert, haben wir unseren Datenschutz in die Hände der Hohnstock GmbH gelegt. Die Zusammenarbeit erleben wir in jeder Hinsicht als angenehm und zuverlässig. Wir werden freundlich und kompetent beraten und erhalten schnell konkrete Hilfe bei allen Fragen rund um das Thema Datenschutz. Man ist bei der Hohnstock GmbH wirklich in guten Händen!

Nicola Grund

Geschäftsführerin, Grunddesign GmbH

Beratung zu Datenschutzvorfällen und Datenpannen

Durch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen soll verhindert werden, dass der Schutz der personenbezogenen Daten verletzt wird. Kommt es doch einmal vor, dass der Schutz der personenbezogenen Daten verletzt wurde, ist dies binnen 72 Stunden, nach Bekanntwerden der Verletzung, der Aufsichtsbehörde zu melden, sofern voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.

Bei der Bearbeitung von Datenschutzvorfällen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Durch unsere Erfahrung können wir Ihnen dabei helfen, das Risiko zu erkennen und einzustufen.

Überwachung der Umsetzung

Grundsätzlich gibt es im Bereich Datenschutz zwei verschiedene Prüftätigkeiten. Zum einen die gesetzlichen Kontrolltätigkeiten des Datenschutzbeauftragten und zum anderen die Bestandsaufnahme des aktuellen Datenschutzniveaus in Ihrem Unternehmen mit anschließenden Kontrollterminen und Zwischenberichten.

Zu den gesetzlichen Kontrolltätigkeiten gehören entweder stichprobenartige Kontrollen des allgemeinen Ist-Zustandes im Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes (z.B. in Form einer Art Bestandsaufnahme oder Querschnittsprüfung) oder aber auch zu einem spezifischen Thema (z.B. Prüfung des Einwilligungsmanagements oder der Mitarbeitersensibilisierung zum Datenschutz).

Die Geschäftsleitung bzw. die Entscheider in dem Unternehmen erhalten nach Durchführung des Audits einen Auditbericht. Aus diesem geht hervor, ob und wenn ja inwiefern Handlungsbedarf besteht. Hierdurch können beispielsweise interne Unternehmensprozesse optimiert werden. Dies wirkt sich oftmals auch positiv auf nicht rein datenschutzrechtliche Bereiche aus.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und übernehmen gern die Funktion der externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.

Neben der externen Datenschutzbeauftragung können Sie auch parallel mit unserer intelligenten Datenschutzassistentin – arbeiten, um die Aufgaben, die Ihrerseits anfallen, sorgfältig durchzuführen.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.